In den Ausbildungskosten sind Unterlagen und Material wie in den Ausschreibungen auf dieser Website aufgeführt inklusive.
Unsere Rechnungen werden grundsätzlich per E-Mail erstellt und zugesendet. Sollten Rechnungen in Papierform erwünscht sein, so muss dies bei der Kursbuchung unter "Bemerkungen" vermerkt werden. Die Ausbildungskosten sind vor Beginn der Ausbildung auf unser Bankkonto oder auf dem Elite Guard GmbH Sekretariat zu bezahlen. Sofern die Elite Guard GmbH die Ausbildung zum gewünschten Zeitpunkt durchführt, gilt die Anmeldung als verbindlich und verpflichtet den/die TeilnehmerIn zur Bezahlung der Ausbildungskosten gemäss Vertrag. Dies gilt auch, falls der Kurs durch den/die TeilnehmerIn verschoben wird. Bei einer Verschiebung durch den/die Kursteilnehmer/in wird eine Verschiebegebühr von CHF 80.00 in Rechnung gestellt.
Es werden Teilzahlungen auf Anfrage gewährt. Es wird eine Gebühr von 20.- CHF je Teilzahlung verrechnet. Bei Teilzahlungen ist die erste Teilzahlung vor Ausbildungsbeginn, folgende Teilzahlungen monatlich, per 1. des Monats, auf unser Bankkonto einzuzahlen. Sollten die monatlichen Zahlungen mehr als 30 Tag in Verzug geraten, wird der gesamte Restbetrag innert 15 Tagen zur Zahlung fällig.
Die Kursangebote werden grundsätzlich mit Durchführungsgarantie durchgeführt. Die Elite Guard GmbH behält sich jedoch bei einzelenen Angeboten die zur Durchführung von Übungen und Gruppenarbeiten eine Mindestteilnehmerzahl benötigen, das Recht vor, Klassen mit zu kleiner Teilnehmerzahl zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen oder unter Rückzahlung der Ausbildungskosten zu annullieren. Daraus entstehen der Elite Guard GmbH gegenüber keinerlei finanzielle und sonstige Ansprüche. Diese Kurse sind auf deren Informationsseiten explizit darauf hingewiesen. Im Weiteren werden bei allen Kursangeboten die mit Durchführungsgarantie geführt werden die Zeiten und Dauer bei kleiner Teilnehmerzahl in Richtung Privat- und Halbprivatunterricht angepasst. Somit intnsiver und zeitangepasst durchgeführt. Aus organisatorischen Gründen bleibt auch ein Ausbilder/innen- oder Lektionswechsel während der Ausbildung vorbehalten. Eine Verschiebung des Kurses durch den/die Ausbildungsteilnehmer/in ist in den letzten 14 Tagen nicht mehr möglich.
Der Abschluss einer allfälligen Versicherung ist Sache des/r Ausbildungsteilnehmers/in. Für die Berufsausbildungen ist in der persönlichen Haftpflichtversicherung der Zusatz zum Führen fremder Fahrzeuge zu ergänzen.
Abmeldungen werden nur schriftlich akzeptiert. Bei Abmeldungen bis spätestens 40 Tage vor Ausbildungsbeginn beträgt die Rücktrittsgebühr 20% der Ausbildungskosten. Bei Abmeldungen von weniger als 40 Tagen vor Ausbildungsbeginn beträgt die Rücktrittsgebühr 60% der Ausbildungskosten. Nach weniger als 14 Tagen vor Ausbildungsbeginn sind die Ausbildungskosten vollumfänglich zu entrichten.
Programm- und Preisänderungen bleiben vorbehalten.