Mietgesuch für Schiessanlage

Mietgesuch für Schiessanlage

Ausweiskopie (ID, Pass, Ausländerausweis)
Haftpflichtversicherung
Schriftlicher Nachweis über eine Schiessausbildung

Vor der ersten Miete muss der Mieter eine Schiessanlagenbesichtigung, geführt durch die Elite Guard, absolvieren (ca. 15 Minuten). Termine werden erst nach Einreichung der oben genannten Dokumente vergeben.


Allgemeine Richtlinien und Haftungsausschluss

  • Die Benützung der Schiessanlage geschieht auf eigene Gefahr. Die Elite Guard Ausbildung GmbH übernimmt keine Verantwortung und Haftung für Personen- und Sachschäden.
  • Die Benützungsbestimmungen der Schiessanlage (Beilage) sind stets zu befolgen. Bei Widerhandlungen wird die Mietberechtigung entzogen.
  • Bei Gruppen ohne ausgewiesenen Schiessinstruktor, muss jede teilnehmende Person dieses Gesuch ausfüllen und die benötigten Unterlagen einreichen exkl. Einführung in die Schiessanlage.
  • Die Räume der Schiessanlage sind videoüberwacht.
  • Bis 21 Tage vor der Buchung ist eine Annullierung kostenlos möglich. Zwischen 20 und 8 Tagen vor Buchung wird 50% der Mietkosten fällig, ab 7 Tage vor Buchung ist der gesamte Mietbetrag fällig. Ausnahmen bildet "höhere Gewalt" nach OR.
  • Mit der Unterzeichnung dieses Gesuches, zeigt sich der Mieter mit den hier aufgelistet Punkten einverstanden und bezeugt, dass alle eingereichten Unterlagen der Wahrheit entsprechen. Zudem Verpflichtet sich der Mieter mit seiner Unterschrift, die Benützungsbestimmungen (Beilage 1) einzuhalten und durchzusetzen.

Benützungsbestimmungen der Schiessanlage

  • Das Tragen eines Gehörschutzes und einer Schutzbrille wird dringend empfohlen.
  • Videoüberwachung (Daten werden gem. CH-Datenschutzbestimmung vertraulich behandelt).
  • Vor betreten / nach Verlassen der Schiesshalle keine Munition in Magazinen und/oder Waffen.
  • Sämtliche Manipulationen an der Waffe finden in der Schiessanlage statt. Kein Manipulieren im Vorbereitungs-/Warteraum (Ausnahme PSK beim Ausrüsten oder der Waffenpflege).
  • Kein Schiessen übers Kreuz (keine Treffer in Seitenwände beim Kugelfang).

  • Verbrauchsmaterial (Schusslochkleber, Papier, Klammern, etc) stehen zur Verfügung.
  • Ein ökonomischer Umgang mit dem Verbrauchsmaterial wird vorausgesetzt.
  • Hindernisse nach Gebrauch wieder an den vorgesehenen Platz zurückstellen.
  • Nach Gebrauch sind die Scheiben / Schusslochkleber / etc. wieder zu verräumen.
  • Hülsen sind zusammen zu nehmen und in den Hülsenbehältern getrennt zu entsorgen (Messing-, Stahlhülsen, Flintenlaufhülsen).
  • Beim Verlassen der Schiessanlage muss die Lüftung ausgeschaltet werden (Stufe 0).
  • Es gilt ein generelles Rauchverbot in der gesamten Anlage sowie Tiefgarage.
  • Auf dem Warte-/Pausentisch darf keine Waffe oder Material deponiert werden, und wird nicht zur Waffenreinigung benutzt.
  • Bei Beschädigung der Stahlseilaufhängung ist diese durch den Mieter mit dem zur Verfügung gestellten Material (Lateralschrank) wieder herzustellen/reparieren.

  • Pro Einzel-Schussbeschädigung/Treffer in Wände, Decke und Boden werden pauschal CHF 50.- verrechnet; grössere Beschädigungen (Treffer mit Schrotpatronen, Beschädigung der AluProfile, etc) werden je nach Reparaturaufwand verrechnet.
    Wird eine Beschädigung nicht unverzüglich dem Sekretariat gemeldet, so berechnen wir eine Pauschale von CHF 250.- für die entstandenen Aufwände! (auslesen Videoüberwachung, etc.)
  • Wird die Lüftung der Schiessanlage beim Verlassen nicht ausgeschaltet, werden pro Stunde CHF 5.- verrechnet.
  • Kein Schiessen auf Metallziele, Glas oder ähnliches. Zu verwenden sind Papier / Karton / Stoff.
  • Nur Flintenlaufgeschoss (Slug) beim Schiessen mit Flinten, keine Schrotmunition!
  • Mit vollautomatischen Waffen darf bis max. 10m geschossen werden. (Bewilligung der Behörden ist Sache des Schützen, die Elite Guard GmbH ist vorgängig zu informieren)
  • Die Waffe kann im Vorbereitungsraum gereinigt werden, entsprechendes Material kann auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
  • Vor einer Waffenreinigung muss zwingend eine Entladekontrolle durchgeführt worden sein.
  • Das Mindestalter zur Benützung der Schiessanlage beträgt 18 Jahre, Ausnahmen kann nur die Schulleitung der Elite Guard GmbH gewähren
  • Der Zugang zum Materiallager der Schiessanlage ist für Unbefugte verboten.
  • Munition kann in der Schiessanlage erworben werden.
  • Weiter gelten die aktuellen Bestimmungen des Schweizer Waffengesetztes.

Unterschrift