
Private Sicherheitsunternehmen, deren Tätigkeiten unter das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen (BPS) fällt, müssen nachweisen, dass ihre Mitarbeiter/Innen über eine Grundausbildung in Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht verfügen. Seit 2015 ist dies gesetzlich vorgeschrieben.
Dafür müssen Unternehmen ein umfassendes Aus- und Weiterbildungskonzept bei der Sektion private Sicherheitsdienste und Exportkontrolle zur Prüfung einreichen und den Nachweis über dessen Umsetzung erbringen, bevor die durch das Gesetz vorgesehenen Dienstleistungenausgeübt werden dürfen. Ein wichtiger Bestandteil des Kurses ist die Wissensvermittlung im Zusammenhang mit der gesetzlichen Meldepflicht.
Die Elite Guard GmbH ist seit 1990 ein verlässlicher Partner für private Sicherheitsunternehmen und Behörden. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung individueller Ausbildungskonzepte, die auf Ihre speziellen Bedürfnisse abgestimmt sind, um Ihr Team optimal auf Auslandseinsätze vorzubereiten.
Der Kursinhalt wird durch Rücksprachen und Unterstützung des EDA aktuell gehalten und praxisrelevant gestaltet, was das Eingehen auf individuelle Situationen und spezifische Bedürfnisse der Unternehmen/Kursteilnehmer ermöglicht.

3 Tage
inklusive folgender Leistungen:

Diese Ausbildung wird mit einem, von der EDA (Eidgenössisches Departement für Auswärtiges) anerkannten Ausbildungsbestätigung abgeschlossen.
Auf Wunsch wird Ihnen gegen eine Gebühr der Elite Guard Bildungsausweis ausgehändigt.
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Hünenberg
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