Vertragsbedingungen:
Kosten
Die Ausbildungskosten betragen Sfr. 4650.-. Darin eingeschlossen
sind Theorieunterlagen, Unterrichtsmaterial, Prüfungsmaterial
und -gebühren.
Zahlungsbedingungen
Die Ausbildungskosten sind vor Beginn der Ausbildung
auf unser Bankkonto oder auf dem Elite Guard GmbH Sekretariat
zu bezahlen. Sofern die Elite Guard GmbH die Ausbildung zum
gewünschten Zeitpunkt durchführt, gilt die Anmeldung
als verbindlich und verpflichtet den/die TeilnehmerIn zur Bezahlung
der Ausbildungskosten gemäss Vertrag. Dies gilt auch, falls
der Kurs durch den/die TeilnehmerIn verschoben wird.
Teilzahlungen auf Anfrage
Es werden Teilzahlungen auf Anfrage gewährt. Es wird eine
Gebühr von 20.00 sFr. je Teilzahlung verrechnet. Bitte
geben Sie nachfolgend Ihren Teilzahlungswunsch an.
Anzahl Raten (max. 4):
Bei Teilzahlungen ist die erste Teilzahlung vor Ausbildungsbeginn,
folgende Teilzahlungen monatlich, per 1. des Monats, auf unser
Bankkonto einzuzahlen. Sollten die mtl. Zahlungen mehr als 30
Tag in Verzug geraten, wird der gesamte Restbetrag innert 15
Tagen zur Zahlung fällig.
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Ausbildungsorganisation
Die Lehrgänge werden ausschliesslich mit genügend
TeilnehmerInnen durchgeführt. Die Elite Guard GmbH behält
sich das Recht vor, Klassen mit zu kleiner Teilnehmerzahl zeitlich
zu verschieben, zusammenzulegen oder unter Rückzahlung
der Ausbildungskosten zu annullieren. Daraus entstehen der Elite
Guard GmbH gegenüber keinerlei finanzielle und sonstige
Ansprüche. Aus organisatorischen Gründen bleibt auch
ein/e Ausbilder/innen- oder Lektionswechsel während der
Ausbildung vorbehalten.
Versicherung
Der Abschluss einer allfälligen Versicherung ist
Sache des/r Ausbildungsteilnehmers/in. Für die Berufsausbildungen
ist in der persönlichen Haftpflichtversicherung der Zusatz
zum Führen fremder Fahrzeuge zu ergänzen.
Abmeldungen (werden nur schriftlich
akzeptiert)
Bei Abmeldungen bis spätestens 40 Tage vor Ausbildungsbeginn
beträgt die Rücktrittsgebühr 20 % der Ausbildungskosten.
Bei Abmeldungen von weniger als 40 Tagen vor Ausbildungsbeginn
beträgt die Rücktrittsgebühr 60 % der Ausbildungskosten.
Nach weniger als 14 Tagen vor Ausbildungsbeginn sind die Ausbildungskosten
vollumfänglich zu entrichten.
Programm- und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
Gerichtsstand ist Hünenberg / Zug
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